Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über alle Angelegenheiten der Hansestadt Attendorn.
So beschließt er u. a. über
- die Aufstellung von Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
- die Festsetzung von Bau- und Gewerbegebieten,
- die Bestimmung des Namens, einer besonderen Bezeichnung, des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels der Stadt sowie die Benennung von Straßen und Plätzen,
- den Erlass der Haushaltssatzung,
- die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern),
- den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen (Ortsgesetz),
- die Errichtung, Übernahme, wesentliche Erweiterung und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen,
- die Aufnahme von Krediten, die Übernahme von Bürgschaften,
- die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht,
- die Verleihung des Ehrenbürgerrechts
Der Stadtrat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse durch die Verwaltung sowie den sonstigen Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten. Er kann zu diesem Zweck die erforderlichen Auskünfte verlangen und durch einzelne, von ihm beauftragte Ratsmitglieder Einsicht in die Akten der Verwaltung nehmen.
Darüber hinaus kann der Stadtrat die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten auf Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen.
Quelle: Hansestadt Attendorn