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Aktuelle Seite: Start / Aktuelles / Der Geschäftsordnung Geltung verschaffen

Der Geschäftsordnung Geltung verschaffen

23. April 2014

Christian PospischilNach schönen sonnigen Feiertagen nahm mich heute wieder der Wahlkampf-Alltag in Beschlag. Neben vielen interessanten Gesprächen, die ich an den Haustüren und in der Fußgängerzone geführt habe, habe ich natürlich auch die Erklärung des Bürgermeisters gelesen, in der er die SPD-Fraktion bzw. mich stark angreift. Ich lasse die polemischen Passagen außer acht, möchte aber zu dem Vorwurf, wir würden keine Mehrheitsentscheidungen akzeptieren, folgendes klarstellen:

In der Ratssitzung am 09. April hatten SPD und UWG beim Tagesordnungpunkt Innenstadtentwicklungskonzept einen Antrag eingebracht, demzufolge eine Bebauung des Klosterplatzes mit einem Gebäude im weiteren Planungsprozess nicht weiterverfolgt werden sollte. Im weiteren Verlauf der Debatte meldete sich Eva Kersting zur Geschäftsordnung zu Wort und beantragte, „dass über keine Anträge abgestimmt werden soll.“ Bei der späteren Abstimmung ließ der Bürgermeister zunächst über den Beschlussvorschlag („es soll ein Entwicklungskonzept erstellt werden“) abstimmen, dann über Eva Kerstings Antrag. Da dieser angenommen wurde, wurde über den SPD-UWG-Antrag nicht mehr abgestimmt.

Bei dieser Reihenfolge halte ich es für mit der Geschäftsordnung des Rates nicht vereinbar,

1) dass nach Frau Kerstings Antrag nicht direkt über einen Geschäftsordnungsantrag abgestimmt wurde. Nach § 13  Abs. 3 ist „über Anträge zur Geschäftsordnung gesondert vorab“ zu entscheiden. Ein Antrag zur Sache war Frau Kerstings eindeutig nicht und konnte auch so nicht aufgefasst werden. Bei einer Zustimmung wäre allerdings der gesamte Tagesordnungspunkt ohne Entscheidung beendet worden.

2) dass zunächst über die Beschlussvorlage, dann erst über die anderen Anträge abgestimmt wurde. Gemäß § 16 Abs. 1 hat der weitestgehende Antrag Vorrang. Und natürlich waren die Abänderungsanträge der SPD-UWG sowie ein Einzelantrag von Uwe Beul weitgehender als der Beschlussvorschlag, da sie diesen abändern und hätten somit vor dem Beschlussvorschlag abgestimmt werden müssen.

3) dass es möglich ist, Anträge einzelner Fraktionen oder Stadtverordneten auf Mehrheitsbeschluss nicht zur Abstimmung zu stellen. Dies hätte in letzter Konsequenz zur Folge, dass eine Minderheit nie Anträge zur Abstimmung bringen könnte. Dies ist nach meinem Verständnis mit § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung nicht vereinbar. Dort heißt es: „Jedes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und jede Fraktion sind berechtigt, zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, um eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung in der Sache herbeizuführen.“

Die Mehrheit hat uns aber das Recht vorenthalten, eine Entscheidung in der Sache herbeizuführen. Natürlich akzeptieren wir Mehrheitsentscheidungen. Aber festgeschriebene Minderheitenrechte können nicht durch Mehrheitsbeschluss einfach aufgehoben werden. Das Motiv von CDU und Co. ist natürlich klar: Man wollte in der Sache keine Farbe bekennen.

So zeigt sich der logische Bruch in der Argumentation des Bürgermeisters auch an folgender Stelle:  Er schreibt: „In der weiteren Diskussion machten CDU, FDP und B90/Die Grünen deutlich, dass sie ein solches Denkverbot [d.h. Kritikverbot an den Plänen des Bürgermeistes] nicht mittragen würden. Folgerichtig beantragte deshalb Eva Kersting, über keinen der gestellten Anträge zu entscheiden.“

Folgerichtig wäre es wohl gewesen, den Antrag abzulehnen, aber nicht, erst gar nicht darüber abstimmen zu wollen.

Christian Pospischil
SPD-Fraktionsvorsitzender

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