Anlässlich eines Antrags eines Grundstückseigentümers aus Neu-Listernohl auf Änderung des Bebauungsplanes, um die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück zu ermöglichen, sah sich das Amt für Planung und Bauordnung der Stadt Attendorn veranlasst, eine Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Neu-Listernohl einzuleiten, obwohl der Antragsteller zwischenzeitlich diesen Antrag wieder zurückgenommen hatte.
Unter Verweis auf einen Grundsatzbeschluss des Stadtrates aus dem Jahre 1996 (!), der zum Ziel hatte, für den Bau von Garagen und überdachten Stellplätzen in allen zukünftigen Bebauungsplänen einen Abstand von weniger als 5 m vom Rand der äußeren Straßenverkehrsfläche für unzulässig zu erklären,soll diese Vorgabe nunmehr auch auf bereits bestehende Bebauungspläne und auch auf die Errichtung von sog. Nebenanlagen, hierunter sind Gartenhäuschen, Fahrradabstellplätze, Wäschetrockenplätze, Holzunterstände usw. erfasst, ausgeweitet werden. Dieser Vorlage hat nun der Ausschuss für Planung und Umwelt mehrheitlich mit den Stimmen von CDU, FDP/Grüne und UWG gegen die Stimmen der SPD zugestimmt – und das, obwohl die Beschlussvorlage offen ließ, wann die übrigen Bebauungspläne in der Hansestadt angepasst werden sollten.
Für die SPD-Fraktion erklärte Alberto Zulkowski, dass ein solches Vorhaben ungerecht und mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht in Einklang zu bringen ist.
Er machte dies an konkreten Beispielen in Neu-Listernohl deutlich. Nach dieser Entscheidung wird es zukünftig so sein, dass auf Grund der Bestandssicherung einem (Neu-)Eigentümer bspw. zur Errichtung eine Gartenhütte nicht das gleiche Recht zugestanden wird wie seinen Nachbarn, die bereits bei gleichem Grundstückzuschnitt eine Gartenhütte stehen haben.
In vielen Fällen wird die 5 m-Grenze die Errichtung einer solchen Nebenanlage ausschließen. Diese Bevormundung und Ungleichbehandlung der Bürger ist nicht akzeptabel. Der Ver- und Ankauf älterer Immobilien wird durch solch einengende Vorgaben unnötig erschwert.
Alberto Zulkowski bat eindringlich darum, die weise Entscheidung des Rates aus dem Jahr 1996, die sich ausdrücklich nur auf die Errichtung von Garagen und Stellplätzen beschränkte und diese Regelung auch ausdrücklich nur für zukünftige Bebauungspläne vorsah, nicht zu korrigieren.
Auf Nachfragen, wann denn die Umsetzung in den übrigen Gebieten der Stadt zu erwarten sei, wollte und konnte sich die Verwaltung nicht festlegen. Es wurde letztlich zugesagt, in der 1. Sitzung des Ausschusses im kommenden Jahr eine Liste vorzulegen, in der die Zeitschiene für die Umsetzung auch in den übrigen Gebieten der Stadt dargelegt wird.
Es wäre konsequent und eher vermittelbar gewesen, zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung zu treffen, die ausschließlich das Dorf Neu-Listernohl tangiert, sondern mit der Entscheidung so lange zu warten, bis alle Bebauungspläne des gesamten Stadtgebietes erfasst sind. Aber auch dieser Antrag von Alberto Zulkowski wurde mit der o.a. Mehrheit abgelehnt. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist diese Entscheidung eine bedauerliche für die Bürger unserer Stadt.