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„Elektromobilität soll zum festen Bestandteil in Attendorn werden“

SPD-Fraktion setzt sich für Förderprogramm für E-Bikes und Elektroroller ein

11. Juli 2020

Elektromobilität - SPD Attendorn

„Wir müssen dringend etwas für E-Mobilität tun, damit wir Jugendlichen so zu mehr Unabhängigkeit in unserer ländlichen Region verhelfen können“, so Luis Garcia, SPD-Stadtverordneter, der diesen Antrag federführend in die Fraktion eingebracht hat.
Für junge Menschen habe sich die Mobilität und der Individualverkehr enorm verändert, denn schon mit 14 Jahren kann man heutzutage den ersten Führerschein erwerben. Gleichzeitig könne man durch Ausweitung der Elektromobilität die Parksituation in der Innenstadt entspannen und zu einer Verringerung der Schadstoffemissionen sowiezur Lärmminderung beitragen.

Daher hat die SPD-Fraktion den Antrag in die politische Beratung eingebracht, den Bürgermeister zu beauftragen, ein Programm zur Förderung der Elektromobilität (z.B. Lasten-Pedelecs sowie zwei- und dreirädrige Elektrofahrzeuge) aufzusetzen.

„Wir möchten zunächst 30.000 Euro für Förderanträge im Haushalt bereitstellen und nach einem Jahr evaluieren, inwieweit der Anreiz hilft, die Nutzung von Elektromobilität auszuweiten“, so Gregor Stuhldreier, Mitinitiator des Antrags.

„Mittelfristig“, so Luis Garcia weiter, könne „das Förderprogramm auch helfen, den Anteil der Zweitwagen in Haushalten zu reduzieren und durch umweltfreundlichere Alternativen zu ersetzen.“ Dadurch könne auch in Wohngebieten eine Entspannung der oftmals unübersichtlichen Parksituation erreicht werden. Die SPD-Fraktion freut sich auf eine fraktionsübergreifende Diskussionzum Thema in den Ausschüssen nach der Sommerpause. Gerne nimmt die SPD schon jetzt Meinungen aus der Bevölkerung entgegen, um sich konstruktiv mit den unterschiedlichen Sichtweisen auseinanderzusetzen.

Gern über das Kontaktformular auf der Webseite (https://www.spd-attendorn.de/kontakt/), bei Facebook, Twitter oder Instegram oder in persönlichen Gesprächen, telefonisch oder per E-Mail bei den jeweiligen Wahlkreisvertretern.

Zum Antrag:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pospischil,

im Namen der SPD-Fraktion bitte ich Aufnahme des folgenden Antrages auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses:

Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Programm zur Förderung der Elektromobilität für Attendorn (Lasten-Pedelecs sowie zwei- und dreirädige Elektroleichtfahrzeuge) aufzusetzen. Hierzu ist ein entsprechender Ansatz im Haushaltsentwurf 2021 in Höhe von € 30.000,00 einzustellen.

Begründung:
Die Mobilität sowie der Individualverkehr für junge Menschen haben sich in den letzten Jahren enormverändert. Heranwachsende können bereits mit 14 ihren ersten Führerschein erlangen und so in einer stark ländlich geprägten Region die Schulen unabhängig vom Linienverkehr erreichen bzw. ihr Freizeitverhalten erweitern.

So ist außerdem zu erwarten und schon jetzt in anderen Städten zu beobachten, dass zukünftig die Anschaffung eines Zweitwagens in Haushaltenfür ortsnahes Arbeiten durch eine Förderung von Elektromobilität entfallen könnte. Dadurch würden sich sowohl die Parkplatzsituation in der Attendorner Innenstadt sowie den Wohngebieten entspannen als auch lokale Klimaziele durch Senkung der CO2-Emmissionen und einer Verringerung von Feinstaub erreicht werden. Ebenso könnte diese Maßnahme zu einer flächendeckenden Lärmminderung führen. Als Orientierung kann beispielsweise das Förderprogramm der Stadt München dienen.

In der Förderrichtlinie dieses Programms ist unter Punkt 1 wie folgt formuliert:

„Förderfähig sind Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen. Anträge können von Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften gestellt werden.
Förderhöhen: Lasten-Pedelecs und zwei- und dreirädrige Elektroleichtfahrzeuge mit 25 % der Nettokosten bis maximal 1.000 €.“

Das Programm sollte zunächst auf ein Jahr festgesetzt werden und vor Ablauf im zuständigen Ausschuss evaluiert werden. Die SPD-Fraktion schlägt vor, das Förderprogramm zunächst auf € 30.000,00 zu begrenzen.

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