„Es ist schon eigenartig, dass eineinhalb Jahre, nachdem die Projektleiter der Behörde für Windhausen II und III in den Ruhestand gegangen sind, die Flurbereinigungsbehörde der Bezirksregierung in Abstimmung mit dem Ministerium diese beiden Verfahren in eine amtliche Flurbereinigung umstellt“, so Kevin Risch, SPD-Stadtverordneter für Windhausen, Beukenbeul und Weschede. Er vermutete Einsparmaßnahmen im Personalbereich als Grund für diese Entscheidung, zumal es bisher noch nie eine Umstellung in einem laufenden Prozess gegeben habe.
Der Verantwortliche der Bezirksregierung, Andreas Peter, stellte sich bei einem Treffen in der Windhauser Schützenhalle am 16. März 2021 der Kritik der beiden Vorstände, die deutlich ihre Verärgerung über diese plötzliche Änderung zum Ausdruck brachten. Ebenso räumte er Fehler in der Kommunikation mit den Vorständen ein, die nun Nachteile für die Betroffenen befürchten; dennoch sei diese Entscheidung gefallen, um geltendes Recht anzuwenden und die Verfahren mit guten Ergebnissen für alle Beteiligten zum Abschluss zu bringen.
Der Stadtrat konnte nach einer Absetzung von der Tagesordnung im Februar aufgrund von Informationsbedarf diese hoheitliche Entscheidung am 24. März 2021 lediglich zur Kenntnis nehmen.
Kevin Risch dankte den Vorständen für das langjährige Engagement, um einvernehmliche Lösungen für die Flächen zu finden, und forderte eine breite Bürgerinformation über den Fortgang des Verfahrens.
„Die Verwaltungen in unserem Land müssen aufpassen, dass sie durch solche hoheitlichen Entscheidungen das Ehrenamt nicht mit Füßen treten“, so Kevin Risch im Stadtrat.