Betreff: Ausbau der L 512 zwischen Attendorn und Olpe
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pospischil,
mehreren Berichten zufolge, soll es im Jahr 2023 nach Aussage des Landtagsabgeordneten Jochen Ritter (CDU), zu einem Komplettausbau der Landesstraße L512 zwischen Attendorn und dem unmittelbaren Autobahnanschluss in Olpe kommen.
In einem Gutachten der Universität Siegen wurde zuletzt durch Herrn Dr. Steinbrecher, welcher zuvor, also im Jahr 2007, den teilweise dreispurigen Ausbau befürwortet hat, im Jahr 2017 kein weiterer Bedarf am Ausbau der Landesstraße 512 von Attendorn in Richtung Olpe gesehen. In der damaligen Stellungnahme hieß es sogar, dass ein dreispuriger Ausbau der L 512 nicht sinnvoll sei. Attendorns Stadtverwaltung und Politik haben zeitnah reagiert und beschlossen daraufhin im damaligen zuständigen Ausschuss, dieses Gutachten nicht zu akzeptieren und sich mit Nachdruck an das zuständige NRW-Ministerium zu wenden um einen Ausbau zu erwirken.
Bereits im Jahr 2014 hat die Hansestädter SPD-Fraktion einen Antrag für den so notwendigen Ausbau der Landesstraße 512 gestellt, begründet mit der großen Bedeutung den diese Landesstraße für den Industriestandort Attendorn aber auch für die in Attendorn lebenden Menschen insgesamt hat. Schließlich, so war man sich in Attendorn insgesamt einig, stellt die L512 neben der L539 in Richtung Meinerzhagen die einzige Anbindung an das Autobahnnetz dar. Hinzu kommt die zu erwartende Mehrbelastung der Landesstraße 512 in den kommenden Jahren, nicht zuletzt beeinflusst durch die geplante Erschließung des Gewerbegebietes Fernholte-Eckenbach. Ein Ausbau ist also zwingend erforderlich, um den wachsenden logistischen Anforderungen auch in Zukunft gerecht werden zu können.
Im Jahr 2017 wurde der notwendige Ausbau der Landesstraße L512 dann nochmals von mehreren Akteuren aus dem Kreis Olpe im Landtag von NRW eingebracht. Es sollte erneut der Versuch gestartet werden, diese Verbindungsstraße zu priorisieren. In einer Machbarkeitsuntersuchung, durchgeführt vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen: NRW.) aus dem Jahr 2020, sind dann verschiedene Knotenpunkte zur Optimierung dokumentiert worden. Der Knotenpunkt L 512/ L708 (Schnütgen Hof), der Neubau der Ihne Talbrücke, der Knotenpunkt L 512/ K 13 (Biggegrill), der Knotenpunkt L 512/ L 563 (Sondener Kopf) und der Knotenpunkt L 512/ K 14 (Eichhagen).
Der Überholfahrstreifen am Kraghammer Sattel und das Radverkehrs- und Parkraumkonzept sind dagegen in diesem Dokument zur Untersuchung auf Machbarkeit nicht im Einzelnen dargestellt und ausgeführt. Auch im, vom Landtagsabgeordneten Jochen Ritter (CDU) in die Öffentlichkeit getragenen Entwurf des Bauprogramms 2022 für die Landesstraßen in NRW, welcher dem Landtagspräsidenten zur Übermittlung an den Verkehrsausschuss übermittelt wurde, heißt es lediglich: „ Der circa 10 Kilometer lange durchgehende Ausbau der L 512 entlang der Biggetalsperre umfasst mehrere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage von Kreisverkehren, die Optimierung der Linienführung, die Verbesserung der Radverkehrsverbindungen und Optimierung des Parkplatzangebotes, sowie den Ersatzneubau der Ihne Talbrücke.“
Allein die Tatsache, dass es sich hier derzeit lediglich um einen eingebrachten Entwurf für den Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung handelt, lässt eine tatsächliche Realisierung des notwendigen Ausbaus der L 512 im Jahr 2023 aus unserer Sicht offen. Somit steht es weiterhin aus Sicht der SPD-Fraktion nicht fest, ob notwendige Mittel zum Ausbau der L 512 im sogenannten Investitionsplan für den Ausbau von Landesstraßen tatsächlich Berücksichtigung finden.
Daher stellt die SPD-Fraktion Attendorn folgende öffentliche Anfrage:
Ist es dem Bürgermeister möglich, erneut Kontakt mit dem zuständigen Landesministerium für Verkehr aufzunehmen um Gewissheit darüber zu erlangen, ob der teilweise dreispurige Ausbau der L 512 tatsächlich, neben den weiteren Projekten entlang der L 512 zeitnah, wie angekündigt durch Herrn Ritter, im Jahr 2023 erfolgt. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist der Ausbau dieser so lebenswichtigen Verkehrsader zügig zu realisieren und nicht weiterhin nur durch Absichtserklärungen von Jahr zu Jahr zu verschieben.