1. Aussage: „Wir schaffen die Straßenbaubeiträge ab!“.
FALSCH. Die Beiträge wurden nicht abgeschafft, die Erhebungspflicht bleibt. Die Städte müssen diesen Beitrag ermitteln und abrechnen. Hier wurde nur die Förderrichtlinie von 50% auf 100% aufgestockt.
2. Aussage: „Niemand muss mehr in NRW für Straßenbaubeiträge bezahlen!“
FALSCH! Nur die Anwohnerinnen und Anwohner, die unter der entsprechenden Förderrichtlinie fallen, bekommen den Beitrag erstattet. Alle anderen zahlen die vollen Beitragssätze, auch im Jahr 2022!
Ergänzend hierzu die Frage und Antworten:
Wer bzw. was fällt nicht unter die Förderrichtlinie?
– alle Baumaßnahmen, die vor dem 1.Januar 2018 beschlossen worden sind.
– alle Baumaßnahmen, die kein Beschluss/- Gremiendatum vorweisen können.
– alle Baumaßnahmen die vor 2018 im Haushalt der Stadt erwähnt wurden.
– alle Baumaßnahmen, die ab 2020 umgesetzt worden sind, aber nicht in einem beschlossenen Straßen- und Wegekonzept benannt sind.
– alle Anwohnerinnen und Anwohner, für deren Baumaßnahme bis zum 31.Dezember 2024 keine Schlussrechnung des ausführenden Bauunternehmens vorliegt.
– alle Anwohnerinnen und Anwohner, für deren Baumaßnahme bis zum 31.Dezember 2024 kein Förderantrag gestellt werden kann.
3. Aussage: „Von 130 Millionen sind nur 11 Millionen abgerufen worden!“
Fakt ist:
Der Fördertopf umfasst jährlich 65 Millionen Euro. Nicht mehr und nicht weniger! Hier wird den Betroffenen Sand ins Auge getrieben. Denn, nicht abgerufene Fördermittel, werden nicht in das nächste Haushaltsjahr übernommen. Und selbst, wenn das so wäre, dann sind wir bereits im dritten Jahr. Dann hätten es 195 Millionen Euro sein müssen (2020-65 Millionen, 2021 65 Millionen und 2022 65 Millionen.)
Das ist aber nicht der Fall!!!
Ergänzend hierzu die Frage und Antworten:
Warum sind bisher lediglich nur 11 Millionen Euro abgerufen worden?
– Förderanträge sind ein Bürokratiemonster. Viele Städte haben keine personellen und finanziellen Ressourcen, um derartige Anträge zu stellen.
– Manche Voraussetzungen und/oder Bedingungen konnten von den Städten nicht erfüllt werden (Erstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes/ ein fehlender Beschluss/ Maßnahmen stehen zu lange im Haushalt usw.)
– Die verpflichtend durchzuführenden Anliegerversammlungen konnten lange Zeit wegen der Pandemie und den damit verbundenen Hygieneregelungen nicht durchgeführt werden.
4. Aussage: „Nach der Wahl schaffen wir die Straßenbaubeiträge ab. Die Landesregierung wird beauftragt ein Konzept zu erarbeiten!“
FALSCH! Im Wortlaut des Antrags steht etwas anderes und im Wahlprogramm der CDU auch.
Zitat: „Dazu soll die Landesregierung NRW dem Landtag bis zum 30.06.2022 ein Konzept vorlegen, wie die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aufgegeben werden kann, denn es handelt sich bei dem Grundsachverhalt um ausschließlich kommunales Vermögen, welches in der Zuständigkeit und der Verantwortung der jeweiligen Städte und Gemeinden liegt. Damit tragen die Städte und Gemeinden auch die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für die Erhaltung dieses Vermögens.“
Hiermit werden Bürgerinnen und Bürger getäuscht!!!
Denn der Antrag besagt lediglich, dass die Erhebungspflicht abgeschafft werden soll!
Was eine CDU/FDP-Regierung nach der NRW-Wahl 2022 aus dem Konzeptvorschlag tatsächlich macht, bleibt reine Spekulation! Die Option für wiederkehrende Beiträge oder für eine Kann-Regelung hat die CDU/FDP-Koalition sich offengelassen.
FAZIT:
Bürgerinnen und Bürger werden nur vorübergehend durch ein „bald auslaufendes“ Fördermittelprogramm entlastet von dem nur einzelne und eben nicht alle Betroffenen einen Vorteil haben.
Nur die ersatzlose Streichung der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen garantiert eine rechtssichere und dauerhafte Abschaffung der Straßenbaubeiträge. Das wird die NRW-SPD, sollte Sie einen Regierungsauftrag bekommen, sofort umsetzen!