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Aktuelle Seite: Startseite / Aktuelles / Einladung zur Jahreshauptversammlung!

Einladung zur Jahreshauptversammlung!

1. Februar 2023

Der Vorstand des SPD-Ortsverein Attendorn lädt herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein. Ein wichtiger Bestandteil der Versammlung wird die Wahl der Delegierten für die Kreisdelegiertenkonferenz zur Vorbereitung der Europawahl 2024 sein. Die zu wählenden Delegierten sind nur für die Europawahl maßgebend. Die Versammlung findet statt am Freitag, dem 24. Februar 2023, ab 18.00 Uhr im Konferenzraum (ehemals Bierschwemme) der Stadthalle Attendorn, Breslauer Straße 40, 57439 Attendorn. Wichtiger Hinweis: Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt!

Zur vorläufigen Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
  2. Wahl der Versammlungsleitung (per Akklamation)
  3. Totengedenken
  4. Beschlussfassung über die Tagesordnung
  5. Grußwort von Christian Pospischil, BM Hansestadt Attendorn
  6. Grußwort von Uli Bock, Fraktionsvorsitzender der SPD
  7. Grußwort von Nezahat Baradari, MdB der SPD
  8. Grußwort von Christin-Marie Stamm, MdL der SPD
  9. Jubilar-Ehrung durch den 1. Vorsitzenden, dem Bürgermeister und dem Mitgliederbeauftragten
  10. Wahl eines Wahlleiters (per Akklamation)
  11. Wahl der Mandatsprüfungskommission (per Akklamation)
  12. Wahl der Zählkommission (per Akklamation)
  13. Wahl von 10 Delegierten (und 10 Ersatzdelegierten) für die Kreisdeligiertenkonferenz zur Europawahl (Listenwahl)
  14. Wahl der 10 Delegierten (und 10 Ersatzdelegierten) zum Kreisparteitag (Listenwahl)
  15. Nominierung eines/r Kandidaten/in für den Vorsitz des Kreisverbands Olpe
  16. Berichte jeweils mit Aussprache zu den Berichten
    • a) des Vorstandes
    • b) Kassenbericht
    • C) Bericht der Kassenprüfer
  17. Entlastung des Kassierers und des Vorstands
  18. Anträge
  19. Verschiedenes
  20. Schlusswort durch den 1. Vorsitzenden 

Wahlberechtigt und wählbar sind nur Mitglieder, die zum Zeitpunkt des Zusammentritts der Mitgliederversammlung wahlberechtigt zum Europäischen Parlament sind, 16 Jahre jung sind und die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union innehaben. Liegen mehrere Staatsangehörigkeiten von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vor oder stammt ein Mitglied aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, so kann das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nur in einem Mitgliedsstaat ausgeübt werden.

Diese Voraussetzungen sind von den Mandatsprüfungskommissionen durch Personalausweiskontrolle vor Eintritt in die Wahlen zu überprüfen. Daher Personalausweis nicht vergessen.

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